Gefäßverschlüsse (Venen- und Arterienverschluß)

Man unterscheidet
  • Zentralvenenverschluss (ZVV)
  • Zentralarterienverschluss (ZAV)
wenn das Hauptgefäß betroffen ist, sowie
  • Venenastverschluss (VAT)
  • Arterienastverschluss (AAT)
wenn nur ein Nebengefäß betroffen ist.
 

Häufiger sind die venösen Verschlüsse, die durch eine Thrombosebildung entstehen. Hierbei wird das Blut zu dick, gerinnt und verstopft das Gefäß. Der Druck steigt, da das Blut nicht mehr abfließen kann und es kommt zum Austritt von Blut aus dem verstopften Gefäß in die Umgebung. Außerdem kommt kein frisches Blut mehr nach und es entsteht eine Sauerstoffunterversorgung der Netzhaut mit anschließender Schädigung der Netzhaut, die je nach Schaden dauerhaft sein kann. Ursächlich liegt den meisten Verschlüssen eine arteriosklerotische Veränderung der Gefäße zugrunde. Hauptursachen sind ein erhöhter Blutfettspiegel sowie Bluthochdruck. Gefährdet sind besonders Kreuzungsstellen von Arterien und Venen. Bei erhöhtem Blutdruck kann die Arterie die Vene abdrücken und dadurch eine Thrombose auslösen. Auch eine Zuckererkrankung, erhöhter Augeninnendruck, Schlafapnoe, Gerinnungsstörungen oder verdicktes Blut bei Leukämie sind Risikofaktoren.

Bei den arteriellen Verschlüssen kommt es zu einer so genannten Embolie. Ein kleines Teilchen verstopft das Gefäß vollständig. Blut und Sauerstoff können nicht mehr antransportiert werden. Ein großer arterieller Verschluss ist sehr dramatisch. Es ist, als ob „plötzlich jemand das Licht ausschaltet“. Dauert der Verschluss mehrere Stunden kommt es zu einer dauerhaften Schädigung bis zur Erblindung. Embolien entstehen hauptsächlich durch gelöste Teilchen erkrankter Herzklappen, durch Herzrhythmusstörungen oder durch Ablagerungen in den Halsschlagadern. Würde das Teilchen nicht am Auge hängen bleiben, könnte ein Schlaganfall im Gehirn die Folge sein.

Eine Sonderform ist der Papilleninfarkt, AION, bei dem ein Gefäß, das den Sehnervenkopf versorgt, verstopft ist. Hierbei muß auch immer ein Morbus Horton ausgeschlossen werden, da bei dieser Erkrankung auch Erblindungsgefahr für das andere Auge besteht und mit einer hochdosierten Cortisontherapie sofort behandelt werden muss.

 

Wie kann der Augenarzt einen Gefäßverschluss feststellen?

Der erfahrene Augenarzt kann anhand der Netzhautuntersuchung mit Pupillenerweiterung eine genaue Diagnose stellen. Der Sehtest mit dem besten Brillenglas zeigt die Höhe der Sehminderung. Wenn möglich wird zur Einschätzung des Gesichtsfelddefektes und zur weiteren Verlaufskontrolle eine Gesichtsfelduntersuchung durchgeführt. Der Amsler-Gittertest zeigt, ob Flüssigkeit im zentralen Sehbereich ausgetreten ist. Mit dem OCT können Flüssigkeitsaustritt und im Verlauf auch der schichtweise Zerstörungsprozess der Netzhaut dargestellt werden. Durch eine Fluoreszenzangiographie (Kontrastmitteluntersuchung der Augengefäße) können zusätzliche Informationen gewonnen werden, wie hoch die Sauerstoffunterversorgung der Netzhaut ist oder ob ein Makulaödem vorliegt.

!!! Zur Abklärung der Ursache müssen, dann meist stationär, eine umfassende Blutuntersuchung, EKG, Blutdruck-Messung, Röntgen des Brustkorbs, Ultraschalluntersuchung des Herzen und der Halsschlagadern durchgeführt werden.

 
Prognose

Der komplette Zentralvenenverschluss hat eine eher schlechtere Prognose, aber es kann nach dem Ereignis über Monate noch zu einer Sehverbesserung kommen. Bei einem Venenastverschluss erholt sich das Sehvermögen in Abhängigkeit von der Größe des betroffenen Areals meist wieder recht gut. Kommt es zu einer Gefäßneubildung und in Folge zum Grünen Star verschlechtert sich die Prognose erheblich.

Bei den arteriellen Verschlüssen ist leider kaum mit keiner Besserung des Sehvermögens zu rechnen.

!!! Bei allen Verschlüssen gilt: Je nach Lage und Nähe zur Makula (zentraler Sehbereich) sind die Folgen für den Patienten mehr oder weniger „sichtbar“.

 
Therapie

Ein Gefäßverschluß ist ein absoluter Notfall und muß oft in einer Klinik behandelt werden. Leider gibt es nur eingeschränkte Behandlungsmöglichkeiten eines arteriellen Verschlusses. Der Augeninnendruck wird medikamentös gesenkt. Auch eine Massage des Augapfels durch den Augenarzt senkt den Augeninnendruck sofort. Innerhalb der ersten 6 Stunden nach dem Ereignis kann eine Lysetherapie auf einer Intensivstation durchgeführt werden. Allerdings ist das Risiko für Komplikationen sehr hoch bei fraglichem Erfolg und wird heute eher nicht mehr empfohlen. Bei allen Formen von Gefäßverschlüssen wird meist stationär durch eine Infusionstherapie für ca. 1 Woche versucht, das Blut zu verdünnen und dadurch die Durchblutung wieder zu verbessern. Auch Aderlässe werden bei verdicktem Blut angewandt. Zur Verhinderung von Gefäßneubildungen bei Sauerstoffunterversorgung kann eine Laserkoagulation notwendig werden. Kommt es zur Flüssigkeiteinlagerung im zentralen Sehbereich kann auch mit Medikamenteninjektionen in den Glaskörpern (intravitreale Injektion) behandelt werden.

!!! Nach einem Gefäßverschluss müssen die Augen engmaschig nachkontrolliert werden, damit man Folgeerkrankungen wie Gefäßneubildungen und in Folge Grüner Star rechtzeitig erkennt und behandelt.

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, wir beantworten sie gerne in einem persönlichen Gespräch!